Sinnstiftendes Vererben:
Über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken
Hamburg Leuchtfeuer im eigenen Lebenswerk zu bedenken ist etwas ganz besonders: Sie können Hamburg Leuchtfeuer mit einem festgelegten Betrag oder Vermögenswert bedenken. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit Hamburg Leuchtfeuer als Erbin zu benennen. In beiden Fällen ist Ihr Nachlass aufgrund unserer Gemeinnützigkeit von der Erbschaftssteuer befreit.
„Ich habe bewusst in meinem Testament Hamburg Leuchtfeuer bedacht, da dies mein Herzenswunsch ist. Dabei ist mir besonders wichtig, dass mein Erbe nachhaltig in den Projekten wirkt. Meine volle Bewunderung gilt der Kreativität von Hamburg Leuchtfeuer: Die Ideen sprudeln in vieler Hinsicht, um den Menschen einen würdigen Abschied zu ermöglichen. Das beeindruckt mich außerordentlich.“
Testamentsspenderin bei Hamburg Leuchtfeuer
Der letzte Wille ist längst kein Tabu-Thema mehr. Doch er wirft viele Fragen auf. Sind sie geklärt und das Testament nach den eigenen Wünschen verfasst, verspüren viele Menschen eine große Erleichterung.
Immer mehr Menschen bedenken in ihrem Testament gemeinnützige Organisationen. Dazu benötigen sie klare Informationen und kompetente Ansprechpartner*innen. Hamburg Leuchtfeuer bietet als Mitglied des NACHLASS-PORTALS Service bei Fragen vorab und verfügt über Kompetenz bei der Nachlassabwicklung.
Das NACHLASS-PORTAL bietet sechs Erklärvideos von jeweils ca. vier Minuten. Fachanwält*innen und Notar*innen erläutern darin knapp und verständlich den Unterschied zwischen Vererben und Vermachen, welche Vorteile ein Testament bietet und was dabei zu beachten ist. Sie erläutern die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrechte, geben Hinweise zum Vererben von Immobilien und zur Erbschaftsteuer, dem Aufbau, der Form und der Aufbewahrung eines Testaments und der Abwicklung durch gemeinnützige Organisationen. Ab Sommer 2022 werden kostenlose monatliche Online-Vorträge mit Notar*innen und Fachanwält*innen angeboten, bei denen auch Fragen beantwortet werden. Denn wer mit seinem Testament auch einen gemeinnützigen Zweck bedenkt, hat nicht nur Dank, sondern auch Unterstützung verdient.
Der Service von Hamburg Leuchtfeuer und weiteren Teilnehmenden des NACHLASS-PORTALS ist zu finden unter www.nachlass-portal.de.
Für weitere Informationen stellen wir Ihnen hier unsere Vorsorgebroschüre des Lotsenhauses zur Verfügung.
Unser neuer Service für Menschen, die gemeinnützige Organisationen in ihrem Testament bedenken möchten
„Wie mache ich mein Testament? Gespräch mit Dr. Cornelia Rump – Hier geht es zum Interview
„Den eigenen Nachlass regeln: Das ist zu beachten.“ Gespräch mit Susanne Lauten – Hier geht es zum Interview
Interaktive Online-Vorträge mit uns verbundenen Fachanwält*innen und Notar*innen:
Jeweils von 17 – 17.45 Uhr: 1. September, 5. Oktober, 10. November und 7. Dezember 2022,
Oder individuell und persönlich nach Absprache.
Hier finden Sie alle Termine zu den Online-Vorträgen gemeinsam mit dem NACHLASS-PORTAL.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Gern beantworten wir Ihre Fragen rund um die Themen Testament, Vermächtnis und Nachlassgestaltung. Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Diese ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie. Hierfür stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail und wir vereinbaren gern einen Termin für ein persönliches Gespräch – bei Ihnen zu Hause oder bei uns in der Geschäftsstelle.
„Es ist der Wunsch von vielen Menschen, etwas Bleibendes und Gutes in ihrem Leben zu schaffen. Manche pflanzen einen Baum oder schreiben ein Buch. Andere aber wollen, dass etwas für Menschen getan wird. Hamburg Leuchtfeuer ist ein Weg, einen bleibenden Beitrag für Menschlichkeit und dauerhafte konkrete Hilfe für schwerkranke und sterbende Menschen zu leisten.“
Ekkehard Nümann, Notar bei Hamburg Leuchtfeuer