TESTAMENTSSPENDE

TESTAMENTSSPENDE

Sinnstiftendes Vererben:

Über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken

Hamburg Leuchtfeuer im eigenen Lebenswerk zu bedenken ist etwas ganz besonders: Sie können Hamburg Leuchtfeuer mit einem festgelegten Betrag oder Vermögenswert bedenken. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit Hamburg Leuchtfeuer als Erbin zu benennen. In beiden Fällen ist Ihr Nachlass aufgrund unserer Gemeinnützigkeit von der Erbschaftssteuer befreit.

„Ich habe bewusst in meinem Testament Hamburg Leuchtfeuer bedacht, da dies mein Herzenswunsch ist. Dabei ist mir besonders wichtig, dass mein Erbe nachhaltig in den Projekten wirkt. Meine volle Bewunderung gilt der Kreativität von Hamburg Leuchtfeuer: Die Ideen sprudeln in vieler Hinsicht, um den Menschen einen würdigen Abschied zu ermöglichen. Das beeindruckt mich außerordentlich.“

Testamentsspenderin bei Hamburg Leuchtfeuer

Der letzte Wille ist längst kein Tabu-Thema mehr. Doch er wirft viele Fragen auf. Sind sie geklärt und das Testament nach den eigenen Wünschen verfasst, verspüren viele Menschen eine große Erleichterung.

Immer mehr Menschen bedenken in ihrem Testament gemeinnützige Organisationen. Dazu benötigen sie klare Informationen und kompetente Ansprechpartner*innen. Hamburg Leuchtfeuer bietet als Mitglied des NACHLASS-PORTALS Service bei Fragen vorab und verfügt über Kompetenz bei der Nachlassabwicklung.

Das NACHLASS-PORTAL bietet sechs Erklärvideos von jeweils ca. vier Minuten. Fachanwält*innen und Notar*innen erläutern darin knapp und verständlich den Unterschied zwischen Vererben und Vermachen, welche Vorteile ein Testament bietet und was dabei zu beachten ist. Sie erläutern die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrechte, geben Hinweise zum Vererben von Immobilien und zur Erbschaftsteuer, dem Aufbau, der Form und der Aufbewahrung eines Testaments und der Abwicklung durch gemeinnützige Organisationen. Ab Sommer 2022 werden kostenlose monatliche Online-Vorträge mit Notar*innen und Fachanwält*innen angeboten, bei denen auch Fragen beantwortet werden. Denn wer mit seinem Testament auch einen gemeinnützigen Zweck bedenkt, hat nicht nur Dank, sondern auch Unterstützung verdient.

Der Service von Hamburg Leuchtfeuer und weiteren Teilnehmenden des NACHLASS-PORTALS ist zu finden unter www.nachlass-portal.de

Für weitere Informationen stellen wir Ihnen hier unsere Vorsorgebroschüre des Lotsenhauses zur Verfügung.

Broschüre Vorsorge


Unser neuer Service für Menschen, die gemeinnützige Organisationen in ihrem Testament bedenken möchten

„Wie mache ich mein Testament? Gespräch mit Dr. Cornelia Rump – Hier geht es zum Interview

„Den eigenen Nachlass regeln: Das ist zu beachten.“ Gespräch mit Susanne Lauten – Hier geht es zum Interview

Interaktive Online-Vorträge mit uns verbundenen Fachanwält*innen und Notar*innen:
Jeweils von 17 – 17.45 Uhr: an verschiedenen Daten oder individuell und persönlich nach Absprache.

Hier finden Sie alle Termine zu den Online-Vorträgen gemeinsam mit dem NACHLASS-PORTAL.


Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Gern beantworten wir Ihre Fragen rund um die Themen Testament, Vermächtnis und Nachlassgestaltung. Wünschen Sie eine persönliche Beratung? Diese ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie. Hierfür stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail und wir vereinbaren gern einen Termin für ein persönliches Gespräch – bei Ihnen zu Hause oder bei uns in der Geschäftsstelle.

Klaus Jakobsmeyer

Klaus Jakobsmeyer

Info-Veranstaltung „Vorsorge & Testament“

Zusätzlich zu den Formaten im Rahmen des Nachlass-Portals informieren wir in unserer Veranstaltungsreihe „Vorsorge & Testament“ gemeinsam mit Fachanwalt Klaus Jakobsmeyer interessierte Menschen über die Möglichkeiten der Nachlass-Regelung. Diese Veranstaltung richtet sich an Menschen, die ihre persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten umfassend selbstbestimmt regeln wollen. 

Ein Impulsreferat beschreibt zunächst die rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers in den Bereichen Betreuung und Vorsorge sowie das gesetzliche Grundschema der Erbfolge. In einem ausführlicheren zweiten Teil sollen die selbstbestimmten Gestaltungsmöglichkeiten der Vorsorge (VorsorgevollmachtPatientenverfügung und Geschäftsbesorgungsvertrag) sowie Möglichkeiten der testamentarischen Gestaltung der Erbfolge erläutert werden. Anschließend bleibt Zeit für individuelle Fragen und einen Austausch zu den oben genannten Themen.

Es werden fortlaufend neue Termine geplant – wenn Sie sich für die Teilnahme interessieren, melden Sie sich bitten bei Josef Reppenhorst unter Telefon 040 – 387 380 oder J.REPPENHORST@HAMBURG-LEUCHTFEUER.DE.

„Es ist der Wunsch von vielen Menschen, etwas Bleibendes und Gutes in ihrem Leben zu schaffen. Manche pflanzen einen Baum oder schreiben ein Buch. Andere aber wollen, dass etwas für Menschen getan wird. Hamburg Leuchtfeuer ist ein Weg, einen bleibenden Beitrag für Menschlichkeit und dauerhafte konkrete Hilfe für schwerkranke und sterbende Menschen zu leisten.“

Ekkehard Nümann, Notar bei Hamburg Leuchtfeuer

KONTAKT

Wir von Hamburg Leuchtfeuer haben Erfahrung in der Abwicklung von Nachlässen. Wir bemühen uns dabei stets um eine nachhaltige und umsichtige Abwicklung und sind mit unserem Netzwerk und unserer Kompetenz auch komplexeren Aufgabenstellungen gewachsen. Hamburg Leuchtfeuer ist gemeinnützige Organisation von der Erbschaftsteuer befreit – eine Begünstigung in einem Testament kommt daher ohne Abzug von Erbschaftsteuer dem gemeinnützigen Zweck zugute! 

Kontaktieren Sie uns gern persönlich. 

Michael Thomsen

Michael Thomsen

Geschäftsführer Hamburg Leuchtfeuer
Josef Reppenhorst

Josef Reppenhorst

Fundraising und Benefiz-Aktivitäten

Telefon 040 - 300 84 67 21
j.reppennullhorst@hamburg-leuchtfeuer.de

Klaus Jakobsmeyer

Klaus Jakobsmeyer

Rechtsanwalt und externer Berater in Sachen Erbrecht/ Nachlässe

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