Sinnstiftendes Vererben:
SIE KÖNNEN AUCH ÜBER DAS EIGENE LEBEN HINAUS GUTES BEWIRKEN.
Sie können Hamburg Leuchtfeuer in Ihrem Testament als Erbin oder Miterbin einsetzen. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, uns durch ein Vermächtnis mit einem festgelegten Betrag oder Vermögenswert zu bedenken. Als gemeinnützige Organisation sind wir außerdem von der Erbschaftssteuer befreit. Auf diese Weise kommt Ihre Begünstigung vollständig dem wohltätigen Zweck zugute!
Ihr gemeinnützig orientiertes Testament für Hamburg Leuchtfeuer trägt wirkungsvoll dazu bei, dass der Umgang mit Leben, Krankheit, Sterben, Tod und Trauer gefördert wird – für ein selbstbestimmtes Leben und für ein Sterben in Würde und mit Fürsorge.
Die Formulierung für die Begünstigung von Hamburg Leuchtfeuer in Ihrem Testament lautet:
Hamburg Leuchtfeuer gemeinnützige GmbH
Talstraße 64
20359 Hamburg
Eine weitere Möglichkeit ist es, unsere Leuchtfeuer Stiftung testamentarisch zu begünstigen. Wenn das Ihr Wunsch ist, bitten wir um eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme. Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie unten auf dieser Seite.


















