Der Staat fördert das Engagement von Stifterinnen und Stiftern
Die Leuchtfeuer Stiftung stellt sich bewusst in die Tradition der hanseatisch bürgerbasierten Gesellschaft. Um das primäre Ziel einer langfristigen finanziellen Sicherung der Angebote von Hamburg Leuchtfeuer zu erreichen, benötigt sie einen Kapitalstock von ca. 10 Millionen Euro. Diese Summe soll in den nächsten Jahren zusammenkommen. Dafür wird das Engagement vieler Stifterinnen und Stifter sowie Förderinnen und Förderer gebraucht, denn das Beste, was man geben kann, ist Menschlichkeit. »Die Leuchtfeuer Stiftung zu fördern heißt, in Würde, Respekt und Mitgefühl zu investieren«, so Stiftungsvorstand Petra Fischbach.
Der Staat fördert Zustiftungen durch besondere Steuervorteile. Stifterinnen und Stifter können ihre Zustiftung bei der Einkommenssteuererklärung bis zu einer Millionen Euro als Sonderausgabe geltend machen. Im Jahr der Zuwendung kann die Zuwendung zu einhundert Prozent oder wahlweise in zehn Jahren jährlich mit zehn Prozent angesetzt werden. Der Betrag kann sowohl von Privatpersonen als auch von Personenunternehmen geltend gemacht werden. Unternehmen können ebenfalls eine Zuwendung als Betriebsausgabe steuerlich mindernd geltend machen.
Auf Wunsch vermitteln wir gern fachliche Unterstützung, um steuerliche Förderungen optimal realisieren zu können.
KONTAKT
Ulf Bodenhagen
Stiftungsvorstand
Simon-von-Utrecht-Straße 4d
20359 Hamburg
Telefon 040 - 31 77 80-0
p.fischbach@hamburg-leuchtfeuer.de
Josef Reppenhorst
Öffentlichkeitsarbeit
Simon-von-Utrecht-Straße 4f
20359 Hamburg
Telefon 040 - 38 73 80
j.reppenhorst@hamburg-leuchtfeuer.de
Zum Download:
Stiftungsbroschüre



